Unüberschaubare Regelungen
In Deutschland und Europa werden unzählige Tonnen Gefahrgut befördert, deren Transport mit besonderen Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt verbunden ist.
Die Regelungsdichte des Gesetzgebers erhöht sich beinahe jährlich und ist für jedes Unternehmen, dass sich auf seine umsatzstarken Kernbereiche, wie Herstellung oder Transport konzentriert, nahezu unüberschaubar geworden.
„Wir müssen uns primär um die Bereiche kümmern, die für das Unternehmen Geld erwirtschaften und für die Einhaltung der gesetzlichen Gefahrgutvorschriften jemanden finden, der sich in dem Bereich auskennt und die Mitarbeiter schulen kann. Nur so können wir dafür sorgen, dass wir nicht ständig mit einem Bein im Gefängnis stehen“, argumentieren viele Hersteller und Spediteure.
Jedes Unternehmen, das Gefahrgut transportiert oder versendet, benötigt vom Grundsatz her einen Gefahrgutbeauftragten oder zumindest eine Schulung in diesem Bereich.
Der Gesetzgeber ist sehr deutlich, was die Anforderungen an den Transport von Gefahrgut angeht. Jedes Unternehmen, das Gefahrgut befördert, versendet, verlädt oder entlädt ist verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Pflicht, die Sie in Anspruch nehmen können. Bei fachkundiger Prüfung lassen sich so unnötige Ausgaben einsparen und trotzdem ein hohes Maß Rechtssicherheit herbeiführen.
Freistellungsregelungen beachten
Befördern Sie ausschließlich Gefahrgut unterhalb der 1000 Punkte Grenze, so können Sie auf ei- nen Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen verzichten. Dies gilt ebenfalls bei ausschließli- cher Beförderung von Limited Quantities (begrenzte Mengen) oder freigestellter Mengen.
Unterweisungen sind unverzichtbar und vorgeschrieben.
Trotz der Freistellungen entfällt die Pflicht zur Unterweisung der Mitarbeiter nicht. Nehmen Sie in diesen Fällen eine sachkundige Person (externer Gefahrgutbeauftragter) für Schulungszweckein Anspruch. Denken Sie daran, dass Ihre Mitarbeiter Schulungsbescheinigungen erhalten und diese spätestens alle zwei Jahre erneuern lassen müssen.
Externe Gefahrgutbeauftragte punkten mit hoher Fachkompetenz.
Gefahrgutbeauftragter in einem Unternehmen ist i.d.R. kein Full-Time-Job für einen Mitarbeiter. Allein die vielseitigen Gesetzesänderungen zu verfolgen und im Unternehmen umzusetzen, nimmt für ihn enorm viel Zeit in Anspruch. Externe Gefahrgutbeauftragte verfügen, durch den Umgang mit unterschiedlichen Kunden und Gefahrgütern, über ein breites und aktuelles Leistungsspektrum.
Gesetzesänderungen können damit unmittelbar im Unternehmen umgesetzt werden. Der Unter- nehmer ist somit bei Kontrollen durch die Polizei, das BAG oder andere Behörden auf der sicheren Seite.